Im Sinne der Doppelfunktion der Kommunikationsgrundrechte aus Art. 5 GG, die jedem Menschen zustehen, soll dieser Blog zum einen auf individualrechtlicher Ebene eine Meinungsäußerung darstellen, auf der anderen Seite, auf objektivrechtlicher Ebene, einen Beitrag zur Demokratie als überindividuales Schutzgut leisten. So faktenbasiert und auf Tatsachen beruhend als auch möglich werden Standpunkte abgeleitet, was aber selbstverständlich nicht einem Absolutheitsanspruch gleichkommt.
Aufgrund der Unregelmäßigkeit von Veröffentlichungen und der geringen Reichweite stellt dieser Blog ein Telemedium gemäß § 2 I S.3 MStV dar.