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Und immer bleibt die Frage - Wie viel Hypokrat darf eigentlich sein?

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Artikel 5 - Der Grenzdoktor, wo Weltrettungsromantik auf Realität trifft

Frontex ist die europäische Agentur für den Grenz- und Küstenschutz mit Sitz in der polnischen Hauptstadt Warschau. Sie untersteht, ähnlich wie ein Ministerium in Mitgliedsstaaten der Europäische Union, dem Parlament und dem Rat. Sie unterstützt im Rahmen ihres Aufgabenbereichs die Mitgliedstaaten bei der Überwachung, Koordination und Gefahrenbewertung der Grenzen des Schengenraums.

Das Mandat von Frontex wurde durch die Verordnung EU 2007/2004 des Rats der EU begründet. Eine heikle Angelegenheit, überlagert sich der europäische Grenzschutz doch mit dem nationalen Grenzschutz. Damit potentiell in Frage gestellt die Souveränität von Mitgliedsstaaten. Mit der Begründung des Schengenraums und der Europäischen Union wurden die Binnengrenzen aufgeweicht, und der Fokus rückte auf die Außengrenzen. Dies geschah und geschieht, um den Raum der Freiheit und des Rechts innerhalb zu schützen und zu gewährleisten. Ein Raum der einen Bereich defnieren soll, für den die Einhaltung grundlegender Rechte garantiert werden soll. Umgesetzt wird diese Garantie durch die EU und deren Mitgliedstaaten. Selbstverständlich wäre es wunderbar, wenn die ganze Welt ein solcher Raum wäre. Ein daraufhin arbeiten ist geboten, tatsächlich eingetreten ist ein solcher Zustand allerdings noch nicht. Dementsprechend ist zur Bewahrung rechtlicher Standards der Schutz dieser Außengrenzen zu gewährleisten.

Im Artikel "The new European border and coast guard agency: pooling sovereignty or giving it up?" gehen die Autoren auf die Souveränitätsfrage tiefergehend ein. Zuammenfassend lässt sich jedoch festhalten, dass eine gemeinsame, europäische Anstrengung zur Sicherung der Außengrenzen eines Mitgliedsstaates auch so betrachtet werden könnte, dass dies dessen Souveränität stärkt. Temporäre Unterstützung durch eine europäische Behörde kann zur Sicherung des Rechtsraums des Mitgliedsstaates führen und damit auch zu dessen inneren Stabilität. Nicht geht es darum, die Autoriät des Mitgliedsstaates zu untergraben, sondern dessen Autorität und Stabilität im Rahmen des Rechts durchzusetzen. Im Rahmen des Rechts bedeutet auch die Absegnung beziehungsweise der Möglichkeit eines Einschreitens durch das Parlament und Rat. Artikel 19.6 aus dem erweiterten Mandat durch die Regulierung EU 2016/1624 beschreibt ein Recht zum Einschreiten und damit ein Handlungsrecht für Frontex. Abwägungen sind wohl weiterhin zu treffen und der Rechtrahmen wird in der Praxis entweder auf die Bewährungsprobe gestellt oder mit der Zeit feingeschliffen.

Es spricht nichts gegen das Setzen hoher Ziele. Auch bleibt immer der Anspruch, diese zu erreichen. Wie bei der Einhaltung von Codingstandards in der Softwareentwicklung, spielt die Realität allerdings oftmals ein durchaus komplizierteres Spiel und das strikte Einhalten des roten Fadens ist schwierig. Nichtsdestotrotz bleibt die Orientierung an diesem, um zumindest das Bestmögliche zu erreichen. Die Distanz des roten Fadens zur tatsächlichen Implementierung, entweder des Codes oder des Grenzschutzes, bietet Raum für konstruktive Kritik und Verbesserung. Der Anspruch der Europäischen Union, moralische und rechtliche Standards zu setzen, ist demnach grundlegend. Auch sich daran zu messen und um Glaubwürdigkeit zu bewahren, ist eine politische Ausrichtung, aber auch die praktische, behördliche Messlatte hoch zu halten. Nichtsdestotrotz bleibt es für einen souveränen Staat und Staatenverbund ein nicht akzeptabler Zustand, illegale Grenzübertritte einfach hinzunehmen. Auch hier ist ein Handeln der Staatsmacht zur Erhaltung von Glaubwürdigkeit gefordert. Somit ergibt sich beinahe eine Zwickmühle. Möglicherweise aber nur augenscheinlich, denn Europa tut viel, um die moralische Glaubwürdigkeit zu erhalten. Alles muss dennoch nicht akzeptiert werden. In ähnlicher Art und Weise urteilt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil ECHR 063 Darin geht es um den Grenzübertritt zweier Personen in die spanische Enklave Melilla im August 2014.

Szenen wie das Abdrängen von Booten bleiben wohl unschön. Eine schnelle Lösung fällt hier nicht einfach in den Schoß. Aber ein einfaches Akzeptieren der Nichtbeachtung von Regeln durch Schleuser ist ebenso wenig akzteptabel. Möglicherweise liegt die Problematik der Diskussion im Konflikt zwischen Einzelfall und Regel. Im Einzelfall ist wirklich jedes Schicksal wichtig und meistens nachvollziehbar. Im Allgemeinen hingegen dient die Durchsetzung von Regeln der Definition einer Basis, der Durchsetzung gleicher Spielregeln für alle. Sind diese Regeln von demokratischen Parlamenten eingeführt worden, so ist es gar die Pflicht, diese auch durchzusetzen. Selbstverständlich wäre eine Ausnahme bei einem Einzellfall nicht dem Zusammenbruch des Rechts gleichzusetzen, aber ein generelles Erwarten des Wegschauens und Akzeptierens ist nicht im Interesse für eine Gemeinschaft, die auf lange Sicht ein stabiles Rechtssystem aufrechterhalten möchte. Auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen, wäre ein Nichthandeln der Grenzbehörden und Frontex keine Ausnahmen, sondern eher die Einführung von Willkür.