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Und immer bleibt die Frage - Wie viel Hypokrat darf eigentlich sein?

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Artikel 2 - Kontinuierliche Verbesserung oder inhaltsloses Neustartgeschafel einfallslose Untergangsstimmung

Im Artikel der Süddeutschen, wird von den Absichten der AFD bezüglich der EU berichtet. Die martialische Wortwahl , wie "sterben um zu leben", der Parteiführung lässt blinde Abscheu erkennen. Die AFD erklärt durch Auflistung von Meinungen und Anschuldigungen im Europawahlprogramm die EU für gescheitert. Eine voller Hass und Kompromisslosigkeit geführte Debatte. Beides Gefühlszustände oder Eigenschaften, die klares Denken und erfolgreiches Zusammenleben in alltäglichen Lebenssituationen meist schwierig gestalten. Damit lässt dies die Frage zu, in wie weit sich diese Partei eigentlich mit dem Inhalt der EU beschäftigt oder ob es sich nicht doch nur um Phrasen handelt, die Sachverhalte dermaßen vereinfachen, dass jeglicher Zusammenhang schwindet. Ist doch die Vermutung anzunehmen, dass Menschen sich bei Institutionen, Strukturen und Rechtsverhältnissen, wie sie die EU ausmachen, sehr wohl etwas gedacht haben.

Attribute, die der EU von AFD Seiten hier angetragen werden, scheinen doch recht einfach strukturierter Natur. So ist im Leitantrag Wortwahl zum Europawahlprogram die Rede von undemokratisch und reformunfähig. Undemokratisch ist demnach was urdemokratischen Prinzipien widerspricht. Was urdemokratisch genau ist, bleibt offen und womöglich einfach jedem selber überlassen. Urdemokratisch könnte so zum Beispiel das athenische Demokratieverständnis sein, in dem nur Männer, weder Frauen noch Sklaven, wählen konnten. Der Demokratiebegriff ist heutzutage nicht einfach nur schlichte Mehrheit, sondern beispielsweise modifiziert über den Minderheitenschutz. Der Anspruch auf sogenannte urdemokratische Prinzipien ist schwammig, hat sich doch die Demokratie in den letzten Jahrhunderten gewandelt und inkludiert auch diesen Minderheitenschutz. Ziel dieses ist es grundlegende Rechte, sozusagen Mindestrechte, auch gegenüber einer Mehrheit durchzusetzen, sollte sich diese gegen die Minderheit stellen. Ähnlich verhält es sich beim degressiv, proportionalen Wahlmodus der EUV (Vertrag über die Europäische Union). Da schickt es sich auch noch so im Leitantrag Paragrafen zu zitieren. Im dritten Abschnitt des EUV, regelt der Artikel 14, Absatz 2 die Anzahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Darin ist tatsächlich, sogar wortwörtlich, vom degressiv proportionalen Anteil der Vertreter der Mitgliedsstaaten die Rede. Sinn und Zweck ist aber hier nicht die große Verschwörung gegen die Demokratie, sondern pragmatischer Natur. Entweder hätten ansonsten kleinere Mitgliedsstaaten gar keine Vertreter oder es entstünde ein sehr großes Parlament mit mehr als 1000 Abgeordneten. Diese Regelung weicht somit vom Anspruch der Demokratie, nämlich gleicher Einfluss jeder Stimme ab. Verbesserungen daran sind willkommen. Die Bezeichnung als undemokratisch schon in der Kapitelüberschrift ist aber reisserisch, weil es schlicht eine pragmatische Modifikation eines demokratischen Ansatzes ist, der verbesserungsfähig ist. Rein faktisch wird deswegen auch nicht verstärkt maltesische und luxemburgerische Politik stärker durchgesetzt, sondern bevölkerungsreiche Länder wie Deutschland, Frankreich oder Italien sind gestalterisch stets an vorderer Stelle. Ein Aufgeben an zugegeben existenten Problemen, die aber keine unmittelbare oder existentielle Relevanz hat und auch lösbar sind, deutet auf einen glasklar populistischen Charakter hin. Wer bei solchen Problemen schon aufgibt ist wohl auch nicht im Stande einen Neustart tatsächlich umzusetzen. Geschwafel von Ideen und Utopien vom wahren Europa sind leicht zu erzählen, aber Realpolitik und Behördenarbeit ist mehr als das. Wer immer gleich ans Aufgeben denkt ist nicht gemacht für die Politik. Denn dort zu schaffen bedeutet nicht einmal erschaffen und dann Däumchen drehen, sondern es bedeutet, kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an sich verändernde Umgebungsbedingungen.

Der Rat (Rat der Europäischen Union) setzt sich aus den entsprechenden Ministerien der Mitgliedsländern zusammen. Für die dynamische Zusammensetzung des Rats wurden 10 Konstellationen festgelegt. Dies ist ähnlich zum Modell des Bundesrates , wie es in der BRD Gang und Gebe ist. Im zweiten Absatz pflanzt man dann diesen Rat, als Legislativorgan der EU, in den immer gleichen Kanon und von Untergangsstimmung getränkten Rhetorik, ein. Ganz so, als ob die aufgelisteten Probleme, die tatsächlich welche sein könnten, unlösbar seien und nur ein Mesias oder ein Aufgeben und Neuanfangen sie lösen mögen.

Die EU ist ein organisch gewachsenes Konstrukt aus jahrzehntelanger Arbeit. In jeder Organisation gibt es Problemfelder oder negative Auswüchse, die es iterativ zu verbessern gilt. Negative Auswüchse müssen demnach klar und deutlich angesprochen werden. Ein solches Beispiel wäre die fragwürdig zustandegekommene Besetzung von Ursula von der Leyen als Kommisionspräsidentin . Ein schwerer Schlag für alle ambitionierten EU-Bürger, den es bei kommenden Wahlen zu bewältigen gilt und auch legislativ so anzupassen gilt, dass ein derartiger Vorgang gar nicht mehr möglich sein darf. Ein kompletter Neuanfang entspräche einer Bankrotterklärung an eigenes Können, Wollen und Verstehen. Nur wer sich inhaltlich nicht damit auseinander gesetzt hat, Behördenstrukturen nicht kennt, stellt solche Forderungen. Die Hände metaphorisch "Hände schmutzig machende" Behördenarbeit kennen viele Kritiker nicht und bemüht sich nicht einmal darum zu verstehen, wie diese abläuft. Zerstören ist immer einfacher, als Erschaffen und Gestalten und dran bleiben. Aber aus dieser Unwissenheit Forderung zu stellen ist zu einfach. Macht man sich einmal die Mühe und lernt eine Behörde kennen und die gesetzlichen Vorschriften nach denen sie handelt, stellt man schnell fest, dass diese meistens Sinn machen. Diese Vorschriften sind ebenfalls historisch gewachsen und unterliegen, wie das Rechtssystem im Allgemeinen ebenfalls einem Wandel.

Erörterung am Beispiel des grenzüberschreitenden Austauschs digitaler Beweisdaten in der EU. Hier handelt es sich um eine Umgebungsbedingung, die es so zur Gründungszeit der EU nicht gab, nämlich das Internet. Diese Regelung antwortet auf mehrere Fragen. Zum einen löst es ein Problem, welches vorher zwar schon gelöst war, aber durchaus komplizierter und zwar beispielsweise durch bilaterale Abkommen zum Austausch dieser digitalen Daten. Für die Dienstleister ergibt sich dadurch eine langfristig stabilere Gesetzeslage . Weniger legislative Volatilität führt meist zu stabileren Wirtschaftsverhältnissen. Auch hier ist kein Souveränitätsverlust durch einen Mitgliedsstaat zu erkennen. Arbeiten die Strafverfolgungsbehörden doch genauso weiter wie bisher, nur mit dem Effekt, dass Anfragen effizienter und schneller beantwortet werden können. Ganz im Gegenteil steigt der Handlungsspielraum in diesem Fall für die entsprechenden nationalen Behörden sogar.

Dieses Beispiel soll nicht dafür stehen, dass jede Entscheidung einer EU Institutione unkritisch anzunehmen ist. Was es aber zeigen soll ist, dass reine Wirtschaftsbeziehungen zu kurz gedacht sind. Die Umgebungenbedingungen haben sich seit dem Zeitalter der Nationalstaaten vor 100 oder 200 Jahren geändert. Wer mehr als nur Angst und Untergang heraufbeschwören möchte, findet Lösungen für aktuelle Probleme. Das Beispiel zum EU weiten Austausch digitaler Beweisdaten ist eine davon.